Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit seinem Standort in Münster. Träger der Anstalt sind die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirkes Münster und das Land Nordrhein-Westfalen. Wir führen Untersuchungen auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, der Tierseuchenbekämpfung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes durch. Hierzu zählen auch Untersuchungen von Bedarfsgegenständen sowie Erzeugnissen der Weinwirtschaft.
Zu unseren Aufgaben gehören die Erhaltung der Tiergesundheit und der Schutz des Verbrauchers vor Täuschung, Irreführung und gesundheitlicher Gefährdung.

Wie können Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen? 

Die Dienstleistungen des CVUA-MEL im Bereich Verbraucherschutz können die Bürger nicht direkt, sondern nur mittelbar über die Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte in Anspruch nehmen. Diese überbringen uns die zu untersuchenden Proben z.B. als Planproben, Verdachtsproben oder auch als Verbraucherbeschwerden. Dabei ist die richtige Probennahme und Dokumentation sehr wichtig; sie wird von speziell ausgebildeten Lebensmittel-Kontrolleuren durchgeführt.

Die Ergebnisse unserer Untersuchungen gehen wiederum, versehen mit einer gutachterlichen Äußerung, zurück an die Einsender, also die Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte. Diese ergreifen dann, falls erforderlich, geeignete Maßnahmen.

Als Verbraucher haben Sie auch die Möglichkeit, nach dem Kauf festgestellte Mängel an Lebensmitteln oder Mängel an Speisen, die Sie z.B. im Lokal verzehren, durch uns untersuchen zu lassen. Untersuchungskosten fallen hierbei für Sie nicht an, Sie müssen allerdings Ihre Beschwerde bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde führen, diese übernimmt dann die Weiterleitung der Probe.

Zur Feststellung der Todesursache von verendeten Nutztieren, aber auch allen anderen Haus- bzw. Heimtieren wie Fische, Vögel, Nagetiere, Katzen oder Hunde können private Tierhalter bei uns Untersuchungen in Auftrag geben, diese sind dann allerdings kostenpflichtig. Die Gebühren liegen bei Heimtieren zwischen 20 und 50 €.

Darüberhinaus untersuchen wir den Gesundheitszustand von lebenden Tieren im Auftrag von niedergelassenen Tierärzten oder von Veterinärämtern anhand von Blutproben oder anderen geeigneten Materialien von den Tieren.

Einzugsbereich

Der Einzugsbereich der AöR umfasst den Regierungsbezirk Münster mit seinen Kreisen und Städten:


Die Einwohnerzahl des Einzugbereiches ist die Basis für die zu untersuchenden amtlichen Proben in der AöR. Die Anzahl der Proben wird vom Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) festgestellt. Die Anzahl der Einwohner ist leicht schwankend und wird daher jährlich angepasst.

Träger

Träger der AöR sind das Land Nordrhein-Westfalen und die 5 Kreise und 3 kreisfreien Städte des Regierungsbezirkes Münster.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW)
Errichtungsverordnung CVUA-MEL
Finanzsatzung CVUA-MEL