Pathologisch-anatomische Untersuchungen an Tierkörpern und Organen bringen erste wichtige und in der Regel aussagekräftige Hinweise auf die Krankheits- und Todesursache. Insbesondere bei der Diagnostik oder dem Ausschluss von Tierseuchen und Tierkrankheiten sowie bei Untersuchungen auf Erkrankungen, die auch auf den Menschen übertragbar sind (Zoonosen), und auch bei Tierschutzfällen ist eine pathologische Untersuchung unverzichtbar.
Die histologischen Untersuchungen von Gewebeschnitten mittels Mikroskop vertiefen die Eindrücke aus der vorangegangenen pathologisch-anatomischen Begutachtung.
Außerdem können Organproben für weiterführende Untersuchungen z. B. zum Nachweis von Bakterien, Pilzen, Viren, Parasiten und ggf. anderen Erregern entnommen werden.
Aufbewahrung, Transport
Grundsätzlich werden nur tote Tiere zur Untersuchung angenommen. Sofern es aus medizinisch-diagnostischer Sicht nötig erscheint und Belange des Tierschutzes dem nicht entgegenstehen, können Schweine bis 50 kg ausnahmsweise lebend angeliefert werden.
Tote Tiere sollten möglichst schnell zur Untersuchung gelangen, da nach dem Tod, vor allem bei höheren Außentemperaturen, rasch die Autolyse (Zersetzung) einsetzt, was die Befunderhebung erschwert.
Die Tierkörper sollten daher gekühlt, aber nicht tiefgefroren aufbewahrt und transportiert werden. Der Transport kann selbst übernommen werden oder durch einen beauftragten Transporteur erfolgen. Dem Transporteur ist der Untersuchungsantrag bzw. das Begleitschreiben mitzugeben.
Ein Tierkörper ist immer als potentiell infektiös anzusehen. Er muss in jedem Falle so verpackt werden, dass eine Gefährdung von Personen und Umwelt auszuschließen ist.
Dauer der Bearbeitung
Ein vorläufiges Ergebnis der Obduktion eines Tierkörpers ist in der Regel am Tag der Einsendung abrufbar. Eine genaue Angabe zur Bearbeitungszeit ist nicht möglich, da der Untersuchungsaufwand in jedem einzelnen Fall unterschiedlich ist.
Generell gilt für die Untersuchung von Tierkörpern: Sobald eine Diagnosestellung möglich ist oder sobald sämtliche Untersuchungen abgeschlossen sind, wird der Befundbericht, ggf. vorab ein Zwischenbericht, unverzüglich von uns erstellt und schriftlich - falls bei Auftragserteilung gewünscht, auch per Fax oder E-Mail - mitgeteilt. Gewöhnlich erhält der Auftraggeber den Befundbericht von der Untersuchung eines Tierkörpers innerhalb von etwa 8 Tagen nach Eintreffen des Untersuchungsmaterials im CVUA-MEL.
Auf den Menschen übertragbare Erkrankungen (Zoonosen-Verdacht)
Besteht der Verdacht, dass das zur Untersuchung vorgesehene Tier an einer auf den Menschen übertragbaren Krankheit (Zoonose) erkrankt war, sollten die Kontaktpersonen auch unverzüglich ärztlichen Rat ersuchen.
Rechte am Tierkörper
Jeder Untersuchungsauftrag ist grundsätzlich immer auch mit dem Verzicht der Rechte am toten Tier verbunden. Eine Rückgabe des Tierkörpers oder von Tierkörperteilen ist nur in bestimmten Fällen (z. B. Kremierung) und unter gewissen Voraussetzungen möglich. Nähere Informationen dazu können Sie gerne bei uns einholen.