Diese Lebensmittelkategorie umfasst sehr viele Produkte bzw. Produktgruppen, zu ihr zählen neben der berühmten „Pommes mit Currywurst“von dem Imbissstand auch Tiefkühlpizzen und Dosen-Ravioli aus dem Supermarkt, Speisen aus einem Restaurant und belegte Brötchen sowie das warme Essen einer Kantine.

Insbesondere ist bei den in Gemeinschaftsverpflegung (wie z.B. Kantine, Krankenhaus, Altenheime, Kindergärten) angebotenen Speisen der mikrobiologische Status zu überwachen.

Zusatzstoffe

Bei den Fertiggerichten wird insbesondere auf die Verwendung von Zusatzstoffen geprüft - so z.B. auf den Einsatz des Geschmacksverstärkers „Glutamat“. Wird dieser Stoff bei der Zubereitung des Lebensmittels verwendet, so ist der Verbraucher darüber zu informieren - entweder im Zutatenverzeichnis bei verpackten Fertiggerichten oder in Speisekarten oder anderen Aushängen, wenn das Fertiggericht ohne Verpackung abgegeben wird.

„Glutamat“ kommt auch natürlicherweise in Lebensmitteln vor - z.B. in gereiftem Käse oder in Tomaten, weswegen Tomatenmark und Parmesan äußerst intensiv schmecken.

Andere eingesetzte Zusatzstoffe sind Konservierungsstoffe zur Haltbarmachung und Farbstoffe, um die während des Erhitzens verlorengegangene Farbe wieder herzustellen. 

Echtheit des Lebensmittels

Mittels molekularbiologischer Verfahren lässt sich nachweisen, ob tatsächlich das Produkt auf dem Teller des Kunden landet, welches er tatsächlich, z.B. im Restaurant bestellt hat.

Ein echtes „Wiener Schnitzel“ besteht z.B. aus Kalbfleisch, das viel teurer ist als Schweinefleisch. Und dem Hirschragout von der Speisekarte könnte auch ein anderes Wild untergemischt worden sein. Bekannt ist sicherlich noch die Beimischung von Pferdefleisch bei der Herstellung einer Hackfleisch-Lasagne.

Auch bei Fischen kann hier eine mögliche Täuschung des Verbrauchers nachgewiesen werden. Die teure „Seezunge“ und besonders ihr Filet könnte durch die preisgünstige Scholle ausgetauscht worden sein. 

Vegane und Vegetarische Fertiggerichte

Im Handel vergleichsweise neu sind Produkte, die ein tierisches Lebensmittel zum Vorbild haben, die tierische Komponente aber durch pflanzliche Zutaten ersetzen. Ein „veganes Chili sin Carne“ deutet darauf hin, dass es im Gegensatz zu einem „Chili con Carne“ ohne Fleisch hergestellt wird. Einerseits wird bei diesen Produkten einfach die tierische Zutat weggelassen, andererseits wird die tierische Zutat durch pflanzliche Zutaten „nachempfunden“. So kann mit speziell verarbeitetem Eiweiß aus der Sojabohne der Eindruck von Hackfleisch erzeugt werden.

Die Angabe „Vegan“ sagt sogar aus, dass in dem Fertiggericht überhaupt keine tierische Zutat enthalten ist. Ob diese Aussage zutreffend ist, kann von uns ebenfalls mit molekularbiologischen Analyseverfahren überprüft werden.