Frischgemüse /Frischobst
Schwerpunkte der Untersuchungen sind:
- Sensorik: Aussehen, Geruch, Geschmack
- Kennzeichnung bzw. Kennzeichnungsmängel
- Verunreinigungen/fremde Anteile z.B. Schmutz oder Schädlinge
- Mikrobiologie: Hefen, Schimmelpilze, Enterobacteriaceen, Salmonellen
- Gentechnik/Molekularbiologie: Mais, Sojasprossen z.B. im Hinblick auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
- Kontaminanten wie Blei, Cadmium und Nitrat
- Nacherntebehandlung/Zusatzstoffe z. B. bei Zitrusfrüchten, Mangos oder Weintrauben
- Pflanzenschutzmittelrückstände (Pestizide)
Zu den speziellen Untersuchungen wird auf die entsprechenden Kapitel unter Analytik verwiesen. Die Überprüfung der Kennzeichnung erfolgt anhand der EU-Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse (VO (EU) Nr. 1303/2013, VO (EU) Nr. 543/2011, UNECE-Normen), sowie insbesondere bei verpackten Erzeugnissen nach den einschlägigen, allgemeinen kennzeichnungsrechtlichen Vorgaben (z.B. VO (EU) Nr. 1169/2011 und Los-Kennzeichnungs-Verordnung).
Die Überprüfung der qualitätsbezogenen Klassenangaben (z.B. Klasse I) fällt nicht in den Aufgabenbereich des CVUA-MEL, sondern erfolgt durch das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Recklinghausen. Gleichwohl wird auf grobe Abweichungen der deklarierten Klassen in unseren Gutachten zur weiteren Verfolgung hingewiesen.
Frischobst einschließlich Rhabarber
Belastungen mit Nitrat und Schwermetallen wie Blei, Cadmium sind bei Frischobst von geringer Bedeutung, daher stehen diesbezüglich mögliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Vordergrund. Insbesondere bei Zitrusfrüchten ist der Pflanzenschutz am Baum vor der Ernte und die Oberflächenbehandlung der Schale nach der Ernte zum Zwecke der Konservierung zu unterscheiden. Die Behandlung mit dazu legal verwendeten Substanzen muss bei Abgabe an den Verbraucher kenntlich gemacht werden.
Frischgemüse ausgenommen Rhabarber
Manche Gemüsesorten reichern von Natur aus Substanzen an, die aus ernährungsphysiologischer Sicht unerwünscht sind. So enthalten einige Blattgemüse wie Blattsalat, Feldsalat, Rucola oder Spinat sowie Wurzelgemüse wie Rote Beete, Rettich, Radieschen und Kohlrabi vergleichsweise hohe Konzentrationen an Nitrat, die auch durch kontrollierte Düngung nur in gewissen Grenzen beeinflussbar sind. Europaweit festgesetzte Grenzwerte sollen vor zu großer Nitratbelastung durch den Verzehr dieser Gemüse schützen und die gute landwirtschaftliche Praxis fördern. Derzeit sind in der VO (EG) Nr. 1881/2006 Grenzwerte für Spinat, Kopfsalate, Eisbergsalat und Rucola festgelegt.