Spielzeuge dienen der Unterhaltung und Belustigung von Kindern (und natürlich auch Erwachsenen), können aber auch einen belehrenden Charakter aufweisen. Zu den Spielzeugen zählen beispielsweise Puppen, Plüschtiere, Bauklötze, Wachsmalstifte, Luftballons und Fingermalfarben, aber auch Gesellschafts- und Bewegungsspiele. Für diese Gegenstände sieht das Spielzeugrecht eine Vielzahl an Sicherheits­bestimmungen vor, die u.a. das Vorkommen gefährlicher Stoffe verbieten.

Aufgabe des CVUA-MEL ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die chemische Zusammensetzung von Spielzeug zu überprüfen.

Besonders strenge gesetzliche Regelungen gelten für Spielzeug, das für Kinder unter drei Jahren bestimmt ist, da diese Spielzeuge in den Mund nehmen und daran knabbern oder lutschen. Für diese Spielzeuge wird daher im Zuge der Untersuchung der Übergang von Stoffen in den Speichel simuliert. Ein regelrechter Dauerbrenner sind hierbei Nitrosamine, Stoffe, die sich im Tierversuch als krebserregend erwiesen haben, die bei der Vulkanisation von Gummi entstehen und daher z.B. in Luftballons, Gummitieren oder Kinderwagenketten vorkommen können. Nitrosamine dürfen in Spielzeug, das für Kinder unter drei Jahren bestimmt ist und in den Mund genommen wird, nicht nachweisbar sein.

Spielzeuge werden häufig aus Kunststoff hergestellt, da dieses Material unempfindlich und gut zu reinigen ist. Kunststoffe bestehen jedoch nicht nur aus dem polymeren Material, dem eigentlichen Kunststoff, sondern enthalten auch Zusätze, wie z:B. Weichmacher. Zu den Weichmachern zählen jedoch auch Phthalate, die sich im Tierversuch als reproduktionstoxisch erwiesen haben und deren Verwendung in Spielzeug wegen der hormonähnlichen Wirkung EU-weit verboten ist.

Spielzeuge sind zudem oft bunt gefärbt. Nicht selten kommen dafür Pigmente zum Einsatz, die Schwermetalle enthalten. Das CVUA-MEL untersucht daher alle Arten von Spielzeug auf die Abgabe von Schwermetallen, wobei in Abhängigkeit von der zu erwartenden Aufnahmemenge unterschiedliche Grenzwerte gelten. Beispielsweise werden Kneten oder Wabbelmassen, die brüchig sind bzw. an Kinderhänden haften und daher leichter über den Mund aufgenommen werden können, strenger behandelt als stabile Spielzeuge wie z.B. lackierte Bauklötze.

Schwarze Spielzeuge dagegen sind häufig mit Ruß eingefärbt. Hier geht das Risiko von Nebenprodukten der Verbrennung, den sogenannten PAKs (PAK: Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) aus.

Der Verbraucher verfügt beim Kauf von Spielwaren nicht über die hochempfindlichen Analysengeräte, derer sich das CVUA-MEL bedient. Stattdessen besitzt er aber mit der menschlichen Nase ein hochsensibles Organ, das ihm hilft, Spielzeug, das gesundheitsschädliche Stoffe wie beispielsweise Formaldehyd oder Lösungsmittel enthält, häufig bereits beim Kauf allein aufgrund des unangenehmen Geruchs auszusortieren und sich so wirksam vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen.

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