Das CVUA-MEL ist vom 23.12.2024. – 01.01.2025 geschlossen.

Der Fachbereich Tiergesundheit steht für die Diagnostik von Tierseuchen und Tierkrankheiten in dem o.g. Zeitraum zur Verfügung und ist unter der zentralen Rufnummer 0251/9821-900 zu erreichen. Ebenso werden Verbraucherbeschwerden, die zu einer Erkrankung geführt haben, bearbeitet.

Im Fachbereich Diagnostik von Tierkrankheiten werden Tierkörper und tierisches Material wie Organe, Blut-, Kot- und Milchproben untersucht.

Unsere Dienstleistungen umfassen u.a. Bestands- und Einzeltieruntersuchungen im Rahmen des Tiergesundheitsgesetzes und tierseuchenrechtlicher Bestimmungen, die Diagnostik von auch auf den Menschen übertragbaren Erkrankungen (sogenannte Zoonosen), sowie Untersuchungen und Gutachten in tierschutzrelevanten Fällen.

Ebenso können unsere Leistungen in privatem Interesse von Tierhaltern (z.B. Handelsuntersuchungen, Klärung Todesursache) in Anspruch genommen werden. Dies geschieht häufig nach Absprache mit dem betreuenden praktizierenden Tierarzt. Dieser ist dann zumeist auch der Auftraggeber. Unsere Untersuchungsergebnisse schaffen eine Grundlage für eine zielgerichtete Therapie. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung von Tierbeständen, die gesunde und sichere Lebensmittel liefern sollen (Stichwort „farm to fork“ oder „from stable to table“).

Was tun die unterschiedlichen Arbeitsgebiete zur Klärung der verschiedensten Fragestellungen?

Pathologie/Histologie
Parasitologie
Bakteriologie/Mykologie
Parasitologie
Serologie
Virologie inkl. molekularbiologischer Diagnostik

Hinzuziehen eines praktischen Tierarztes

Es wird angeraten, bei Bestands- sowie Einzeltiererkrankungen eine tierärztliche Untersuchung im Tierbestand bzw. bei dem Einzeltier zu veranlassen. Oft sind die klinischen Befunde und erste (eventuell nur symptomatische) Maßnahmen entscheidend.

Insbesondere ist zu prüfen, ob rechtliche Regelungen, wie z.B. die Schweinehaltungshygieneverordnung, bestimmte Untersuchungen vorgeben.

Bei Tierseuchenverdacht (anzeigepflichtige Tierseuchen wie z.B. Schweinepest, Salmonellose der Rinder) muss vom Tierhalter das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt benachrichtigt werden.