Diese Gruppe von Bedarfsgegenständen umfasst alle Gegenstände und Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen und aus Kunststoff, Papier oder Holz bestehen oder lackiert sind. Bei der Untersuchung wird geprüft, ob von diesen Gegenständen unerwünschte Stoffe in Lebensmittel übergehen und auf diese Weise vom Menschen beim Verzehr aufgenommen werden.

Ein Beispiel für einen unerwünschten Übergang ist der Stoff Bisphenol A, der als Ausgangsverbindung für die Herstellung von Polycarbonat-Kunststoffen und einigen Dosenlackierungen im Lebensmittelkontakt verwendet wird. Aufgrund seiner hormonähnlichen Wirkung auf den Menschen kann Bisphenol A zur Entstehung von Krankheiten wie Diabetes mellitus beitragen. Das CVUA-MEL prüft daher regelmäßig Kunststoffartikel und Konservendosen, ob diese den Grenzwert für den Übergang von Bisphenol A in Lebensmittel einhalten. Dieser sog. Migrationsgrenzwert ist durch europäisches Recht vorgegeben und wurde in den letzten Jahren immer weiter abgesenkt. Zur Herstellung von Trinkflaschen für Säuglinge oder Kleinkinder ist Bisphenol A grundsätzlich verboten.

Ein besonderes Augenmerk gilt aber auch den Stoffen, die nicht absichtlich verwendet werden, jedoch z.B. während der Herstellung eines Kunststoffes als Nebenprodukte entstehen (NIAS, not intentionally added substances). Somit umfasst die Analytik im Kunststoffsektor neben den etwa 1000 zugelassenen Substanzen zusätzlich eine nicht näher zu beziffernde Zahl dieser NIAS. Zu nennen sind hier beispielsweise cyclische Oligomere von Polyamid, Polystyrol und Bisphenol A aber auch Abbauprodukte von Stabilisatoren. Die Vielzahl der Stoffe macht eine besondere Analysenstrategie notwendig, bei welcher der Fokus nicht nur auf bekannten Substanzen liegt, sondern auch auf solchen, mit denen nicht zu rechnen ist (Non-Target-Analytik).

Ein weiterer Schwerpunkt des CVUA-MEL liegt seit einigen Jahren auf der Untersuchung von Mineralölen in Verpackungen aus Kartonage. Diese können aus Druckfarben von Zeitungen in Recyclingpapiere gelangen, darunter auch solches Material, das zur Herstellung von Lebensmittel­verpackungen wie zum Beispiel Nudelkartons oder Adventskalendern dient. Auf diese Weise können Mineralöle während der Lagerung oder aus Umkartons beim Transport auf die verpackten Lebensmittel übergehen.

Neben dem Übergang von gesundheitlich bedenklichen Stoffen auf Lebensmittel ist eine Beeinträchtigung des Geschmacks oder Geruchs durch Küchenartikel oder Verpackungen ebenfalls unerwünscht und rechtlich verboten. Fehlaromen können je nach eingesetztem Material beispielsweise als kunststoff- oder holzartig wahr­genommen werden. Im CVUA-MEL werden daher regelmäßig sensorische Prüfungen von Lebensmittelbedarfsgegenständen wie Trinkflaschen oder Holz­brettchen durch speziell geschultes Personal durchgeführt.

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