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Die Produktpalette dieser Erzeugnisse ist sehr vielfältig. Dazu zählen die nicht aromatisierten weinhaltigen Getränke, die unter Verwendung von Erzeugnissen des Weinbaus hergestellt werden, bei deren Herstellung eine Gärung nicht stattgefunden hat und bei denen der Anteil des Weinbauerzeugnisses mehr als 50 % beträgt.

Den größeren Marktanteil nehmen jedoch die aromatisierten weinhaltigen Getränke ein. Diese Erzeugnisse können legal mit Wasser versetzt sein, sowie geschmacksgebende Lebensmittel und/oder Aromastoffe sowie Zucker enthalten.

Zu den Erzeugnissen aus Wein gehören

  • Likörwein
  • weinhaltige Getränke, nicht aromatisiert (z.B. Weinschorle)
  • aromatisierte Weine (z.B. Wermut/Wermutwein, Cremovo, Wein-Aperitif)
  • aromatisierte weinhaltige Getränke (z.B. Sangria, Glühwein, Maiwein, Kalte Ente)
  • aromatisierte weinhaltige Cocktails 

Was wird untersucht?

Überprüft werden bei dieser Erzeugnisgruppe die gesetzeskonforme Kennzeichnung, die sensorische Beschaffenheit sowie eine Vielzahl analytischer Parameter  im Hinblick auf die Inhalts-, Zusatz- und Aromastoffe.

Im Rahmen der Untersuchungen von Produkten dieser Erzeugnisgruppe nimmt insbesondere die Überprüfung von lose angebotenem Glühwein oder Punsch auf Weinbasis zur Weihnachtszeit eine bedeutende Stellung ein.

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