Einige Bevölkerungsgruppen benötigen für ihre Ernährung speziell für sie zusammengesetzte Lebensmittel. Säuglinge und Kleinkinder, Personen die ihr Gewicht reduzieren wollen und Personen, die die „normale Nahrung“ aufgrund einer vorliegenden Erkrankung z.B. des Darms oder der Speiseröhre nicht aufnehmen können, zählen zu dieser Gruppe.

Nahrungsergänzungsmittel sind in der Regel nicht für die Ernährung notwendig - sie können jedoch unterstützend bzw. ergänzend zu der normalen täglichen Nahrung verzehrt werden.

Diese Produkte müssen bevor sie verkauft werden dürfen bei einer Bundesbehörde - dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - angezeigt werden. Das BVL informiert daraufhin die für den Hersteller zuständige Lebensmittelüberwachung der jeweiligen Länder. Über diesen Weg ist eine umfassende Kontrolle von neu auf dem Markt befindlichen Nahrungsergänzungsmitteln gewährleistet.

Säuglinge und Kleinkinder

Säuglinge und Kleinkinder benötigen, wenn sie nicht mit Muttermilch ernährt werden, eine besondere Ersatzernährung.

Ganz zu Beginn ihres Lebens bekommen sie dann Produkte, die der Muttermilch in ihrer Zusammensetzung ähneln.

Später - ab einem Alter von ca. 4. Monaten - können die Säuglinge dann mit der sogenannten Beikost nach und nach an die normale Kost von Kindern und Erwachsenen herangeführt werden.

Die Zusammensetzung und auch die Hinweise, die auf den entsprechenden Verpackungen stehen müssen oder dürfen, sind vom Gesetzgeber exakt vorgeschrieben. Es müssen alle für das Wachstum und die Entwicklung wichtigen Nährstoffe, Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente in dieser Nahrung enthalten sein. Mit modernster Analysentechnik können die Mengen dieser Stoffe in der Säuglingsnahrung im CVUA-MEL genau bestimmt und überprüft werden. 

Nahrungsergänzungsmittel

Zu den bekanntesten Nahrungsergänzungsmittel zählen Brausetabletten mit Mineralstoffen und/oder Vitaminen. Derartige Produkte müssen die erforderliche Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ tragen. Laut Definition ist ein Nahrungsergänzungsmittel

  • dazu bestimmt, die Nahrung zu ergänzen,
  • ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung und
  • in dosierter Form zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen abzugeben.

Sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Funktion können auch Pflanzen wie z.B. Ginseng sein. Einige von ihnen sind als traditionelle Arzneistoffe bekannt. Insofern ist es wichtig, Nahrungsergänzungsmittel - als Lebensmittel zur Ergänzung der Nahrung - von den Arzneimitteln zu unterscheiden.

Rechtlich zählen Arzneimittel, obwohl diese auch von Menschen verzehrt werden können, nicht zu den Lebensmitteln. Ein Produkt kann somit gleichzeitig nicht beides sein - entweder ist es Lebensmittel oder Arzneimittel.

Neben der Überprüfung der Kennzeichnung wird bei Nahrungsergänzungsmitteln auch der Gehalt an den für sie charakteristischen Inhaltsstoffen - meist Vitamine und Mineralstoffe - überprüft.