Der Ausdruck „Wein“ bezeichnet das Erzeugnis, das ausschließlich durch vollständige oder teilweise alkoholische Gärung der frischen, auch eingemaischten Weintrauben oder des Traubenmostes gewonnen wird. 

Zu den Erzeugnissen des Weinbaus gehören

  • Weine verschiedener Qualitäten 
  • Schaumweine verschiedener Qualitäten (z.B. Sekt, "Vino Spumante")
  • Perlweine (z.B. "Vino Frizzante")
  • teilweise gegorene Traubenmoste (z.B. Federweißer)
  • Traubenmoste

Bezüglich alkoholfreier / alkoholreduzierter Wein s.u. Erzeugnisse aus Wein

Was wird untersucht?

Die Untersuchung der Erzeugnisse des Weinbaus erstreckt sich auf die Überprüfung einer korrekten Kennzeichnung, auf die Überprüfung der sensorischen Beschaffen­heit (Sinnenprüfung) sowie auf eine chemisch-physikalische Analyse.

Die chemisch-physikalische Analyse dient dazu herauszufinden, ob ein Erzeugnis hinsichtlich seiner Bestandteile den gesetzlichen Vorgaben entspricht und bei der Herstellung des Erzeugnisses nur zugelassene önologische Verfahren/Behandlungen durchgeführt wurden. Darüber hinaus wird die Authentizität der Erzeugnisse sowie auf Verfälschungen (z.B. unerlaubter Wasserzusatz) oder unerwünschte Stoffe (z.B. Schwermetalle) überprüft.

Die Sinnenprüfung soll Aufschluss darüber geben, ob ein Erzeugnis die produkttypische Beschaffenheit aufweist, nicht verdorben und frei von sonstigen Abweichungen, Fehlern und Verunreinigungen ist. Sie stellt bei den Proben der amtlichen Lebensmittelüberwachung jedoch in der Regel keine Bewertung der Qualitätsstufe dar.

Bezüglich der Kennzeichnung wird überprüft, ob verpflichtende Kennzeichnungselemente vorhanden und Vorgaben über Schriftgrößen und Darstellungsformen eingehalten sind oder ob eine mögliche Irreführung oder Täuschung der Verbraucher vorliegt.

Entspricht der angegebene Alkoholgehalt den gesetzlichen Bestimmungen, sind die Geschmacksangaben zutreffend (Angaben wie "trocken", "halbtrocken", "lieblich")

oder ist die Kennzeichnung von Allergenen korrekt umgesetzt? Das sind nur einige Fragestellungen, die es zu prüfen gilt.

Im Rahmen der im CVUA-MEL durchgeführten Untersuchungen werden sowohl Erzeugnisse in- und ausländischer Herkunft aus dem Handel, als auch Importware aus Drittländern vor dem Verbringen nach Deutschland (Zolleinfuhr) untersucht.