Neben Lebensmitteln werden im CVUA-MEL u.a. auch Bedarfsgegenstände untersucht. Der Begriff Bedarfsgegenstände umfasst eine breite Produktpalette. Zur Veranschaulichung stelle man sich einen Gang durch ein Kaufhaus vor. Dort gibt es eine Lebensmittelabteilung und eine Abteilung für kosmetische Mittel. Beinahe alle weiteren Produkte der Angebotspalette sind Bedarfsgegenstände, beispielsweise Verpackungsmaterialien, Ess- und Kochgeschirr, Spielzeug, Waschmittel, Kleidung oder auch Toilettenpapier. Doch auch jenseits des Einzelhandels finden sich Bedarfsgegenstände, z.B. in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben oder Piercing-Studios.

Für Bedarfsgegenstände gibt es zahlreiche rechtliche Bestimmungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Daher untersucht das CVUA-MEL Bedarfsgegenstände z.B. auf das Vorhandensein schädlicher Stoffe und gefährlicher Eigenschaften. Die analytische Vorgehensweise unterscheidet sich hierbei häufig grundsätzlich von der bei Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln: Bei Bedarfsgegenständen interessiert weniger der Gehalt eines Schadstoffs, sondern vielmehr wie viel von dem Schadstoff unter bestimmten Bedingungen aus dem Gegenstand herausgelöst wird (migriert), z.B. beim Kontakt von Geschirr mit einem Lebensmittel oder während des Lutschens an einem Spielzeug. Da in der Regel nur ein Bruchteil eines vorhandenen Schadstoffs aus einem Gegenstand entweicht, muss häufig nach Spuren des Schadstoffs gesucht werden, was einen hohen analytischen Aufwand, modernste Messgeräte sowie geschultes Personal erfordert.

Das CVUA-MEL ist auf die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Bedarfsgegenständen spezialisiert und in Nordrhein-Westfalen Schwerpunktlabor für die folgenden Gruppen von Produkten:

Lebensmittelkontaktmaterialien auf Polymerbasis
Spielzeug