Was ist wird unter Lebensmittelbestrahlung verstanden?
Lebensmittelbestrahlung ist ein physikalisches Verfahren zur Haltbarmachung von Lebensmitteln, bei dem energiereiche Strahlung (Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen sowie Neutronen oder UV-Strahlen) auf Lebensmittel einwirkt. Treffen Elektronen-, Gamma- bzw. Röntgenstrahlen oder Neutronen auf Materie, können sie Ionen (= elektrisch geladene Teilchen) erzeugen. Daher wird diese Strahlung auch als ionisierende Strahlung bezeichnet. Lebensmittel werden jedoch durch eine Bestrahlung nicht radioaktiv.
Warum werden Lebensmittel bestrahlt?
Lebensmittel werden hauptsächlich bestrahlt, um schädliche Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Hefen oder Viren) abzutöten oder vermehrungsunfähig zu machen. Im Gegensatz zu traditionellen Konservierungsverfahren wie Salzen oder Säuern wird die Beschaffenheit der Lebensmittel (u.a. Geruch und Geschmack) durch die Bestrahlung in der Regel nicht verändert.
Welche Lebensmittel dürfen bestrahlt werden?
In der EU dürfen lediglich aromatische Kräuter und Gewürze mit ionisierenden Strahlen behandelt werden. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen für Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Polen und Tschechien. Diese Länder haben schon vor Inkraftsetzung des EU-Rechts weitere Lebensmittel bestrahlt und dürfen dies auch weiterhin tun. In Abhängigkeit vom jeweiligen Mitgliedsland dürfen dort Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Muscheln, Froschschenkel, Camembert aus Rohmilch, Cerealien, Reismehl, Eiweiß und Blutprodukte bestrahlt werden.
In Deutschland dürfen Trinkwasser, Oberflächen von Obst und Gemüse und Hartkäse während der Lagerung zur Entkeimung mit UV-Strahlung behandelt werden. Aufgrund von Ausnahmeregelungen ist dies auch bei Schaleneiern (u.a. Hühnereier) erlaubt.
Wie kann die Bestrahlung von Lebensmitteln erkannt werden?
Die Bestrahlung von Lebensmitteln ist mit dem bloßen Auge nicht erkennbar, auch nicht riech- oder schmeckbar. Es gibt jedoch Untersuchungsmethoden, mit denen eine Bestrahlung im Labor nachgewiesen werden kann.
Wie muss eine Lebensmittelbestrahlung gekennzeichnet werden?
Die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen muss bei der Abgabe an Verbraucher mit der Angabe „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ auf dem Etikett oder einem Schild bei der Ware gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungsvorschrift gilt auch für Speisekarten, Flyer oder Aushänge in Restaurants, Kantinen, Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen oder Imbissen.
Eine Behandlung von Lebensmitteln mit UV-Strahlung muss derzeit nicht gekennzeichnet werden.
Wirken bestrahlte Lebensmitteln gesundheitsschädlich?
Derzeit sind keine erhöhten gesundheitlichen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher bekannt, wenn sie nach den gesetzlichen Vorgaben bestrahlte Lebensmittel verzehren.