Das CVUA-MEL ist vom 23.12.2024. – 01.01.2025 geschlossen.

Der Fachbereich Tiergesundheit steht für die Diagnostik von Tierseuchen und Tierkrankheiten in dem o.g. Zeitraum zur Verfügung und ist unter der zentralen Rufnummer 0251/9821-900 zu erreichen. Ebenso werden Verbraucherbeschwerden, die zu einer Erkrankung geführt haben, bearbeitet.

Untersuchungsanträge für Sektionstiere können vor Ort im CVUA-MEL ausgefüllt werden oder sollten dem Tierkörper (getrennt von diesem verpackt) beigelegt sein. Bei komplexen Fragestellungen ist ein Begleitschreiben des behandelnden Tierarztes hilfreich.

Bitte fügen Sie sonstigem Untersuchungsmaterial (getrennt von diesem verpackt) immer ein Begleitschreiben bei. Dieses sollte neben Ihrer Adresse auch Angaben zum Tier (Alter, Rasse) und zur Krankheitsgeschichte (Vorbericht) enthalten.

Die vorberichtlichen Angaben (festgestellte Krankheitserscheinungen/Symptome, Krankheitsentwicklung, bei Bestandserkrankungen: Bestandsgröße, Anzahl der erkrankten oder gestorbenen Tiere) sind besonders wichtig, um eine zielgerichtete Diagnostik zu ermöglichen.

Bitte lassen Sie uns die Untersuchungsaufträge und Begleitschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben zukommen! Andernfalls könnte es zu unnötigen Verzögerungen in der Probenbearbeitung kommen.

Vom CVUA-MEL ist beabsichtigt, bisher bereitgestellte Druckversionen der verschiedenen Auftragsformulare nicht wieder aufzulegen, diese behalten jedoch ihre Gültigkeit.

Falls es Probleme beim Ausfüllen oder Drucken der Formulare geben sollte, nutzen Sie bitte den kostenlosen Adobe Reader.

Die Bestimmungen und Verpackungsanweisungen gemäß ADR für den Versand von Ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie B (Klassifizierung: UN 3373, Verpackungsvorschrift P650) oder von Freigestellten Proben sind zu beachten.

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie unter:

Amtliche Methodensammlung : Probenversand (openagrar.de)