Das CVUA-MEL stellte eine ungewöhnlich hohe Naphthalinkonzentration in Pantoffeln aus Plüsch fest, die aufgrund ihres unerträglich stechenden Geruchs als Verbraucherbeschwerde eingereicht worden waren. Das Paar Hausschuhe enthielt 0,3 g Naphthalin, was einer Konzentration von 1,1 g/kg entspricht. Naphthalin ist als Bestandteil von Mottenkugeln bekannt und für deren charakteristischen Geruch verantwortlich. Es kann bei empfindlichen Personen zu Hautreizungen führen und steht im Verdacht krebserregend zu sein. Naphthalin wird vom Menschen über die Haut und über die Atemluft aufgenommen.
Zur Untersuchung der potentiellen Hautkontamination führte das CVUA-MEL einen Modellversuch durch, nach dem bei direktem Hautkontakt (bei Pantoffeln nicht ungewöhnlich, wenn sie barfuß getragen werden) pro Tag 0,76 mg Naphthalin aufgenommen werden.
Da es für diesen Fall keinen gesetzlichen Grenzwert gibt, wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hinzugezogen und um eine Stellungnahme gebeten, wonach die untersuchten Hausschuhe eindeutig als gesundheitsschädlich beurteilt werden.
Das CVUA-MEL empfiehlt den Verbrauchern daher, bei Schuhen, aber auch bei anderen Verbraucherprodukten wie Kleidung und Spielzeug, auf auffälligen Geruch zu achten und unangenehm riechende Artikel weder zu benutzen noch in Reichweite von Kindern gelangen zu lassen.