Seit einiger Zeit ist recycelte Kartonage als Verpackung für Lebensmittel in die Kritik geraten. Immer wieder wurden Befunde unerwünschter Kontaminanten festgestellt, die in gesundheitlich inakzeptablen Mengen aus der Verpackung in das Lebensmittel übergingen. In letzter Zeit steht die Kontaminante „Mineralöl“ im Fokus. Betroffen sind trockene Lebensmittel mit großer Oberfläche wie zum Beispiel Reis, Gries, Soßenbinder und Nudeln, welche häufig in Kartons verpackt sind. Das Mineralöl stammt vorwiegend aus Zeitungsdruckfarben, welche durch das im Wieder¬gewinnungsprozess (Recycling) eingesetzte Altpapier in die Lebensmittel-verpackungen gelangen.
Das in Rede stehende Mineralöl ist von technischer Qualität. Es enthält einen aliphatischen Anteil, welcher in Organen des menschlichen Körpers angereichert werden kann und einen aromatischen Anteil, bei dem ein krebserregendes Potenzial nicht auszuschließen ist. Die Mineralölproblematik wurde im Jahr 2009 im Kantonalen Labor Zürich aufgedeckt und wird seither europaweit diskutiert. In Deutschland ist zur Minimierung der Übergänge eine Regelung in Vorbereitung. Während für die Aliphaten im Lebensmittel über eine tolerierbare Höchstmenge diskutiert wird, fordert das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für die krebsverdächtigen Aromaten größtmögliche Minimierung (ALARA: as low as reasonably archievable).
Ende 2011 wurde die technisch aufwändige Analytik im CVUA-MEL etabliert, wo sie zentral für NRW angeboten wird. Sie wird mittels LC-GC-FID Kopplung durchgeführt.
Die Untersuchungsergebnisse an Lebensmitteln in Kartonverpackungen zeigen, dass die Verpackungsindustrie seit dem ersten Bekanntwerden der hohen Rückstandsbefunde in der Schweiz einen merklichen Beitrag zur Minimierung geleistet hat. So waren in den meisten der hier im Jahr 2012 bisher untersuchten Lebensmittelproben (in 17 von 26 Proben) die als besonders kritisch anzusehenden Aromaten nicht nachweisbar (< 0,02 mg/kg). Lediglich in vier Proben betrug ihr Gehalt zwischen 0,2 und max. 0,4 mg/kg. Diese Minimierung war größtenteils auf den Verzicht von Recyclingfasern zugunsten der nicht kontaminierten Frischfasern bei der Herstellung der Kartonverpackungen zurückzuführen. Aber auch bei hohen Gehalten im Karton, wie z.B. einem Gehalt von 395 mg/kg (!) an Aromaten in einer Spaghettiverpackung, waren Übergänge durch Verwendung eines Zwischenbeutels völlig unterbunden worden.
Derzeit ist noch ungewiss, in welcher Höhe der Grenzwert in der anvisierten deutschen Regelung angesetzt wird. Jedoch ist sicher, dass die Interessen zwischen Gesundheitsschutz und Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, wie dem Papierrecycling, nicht zwangsläufig deckungsgleich sind.
Mittels der Mineralölanalytik wurde im CVUA-MEL ebenfalls eine Serie Bonboneinwickler untersucht, die häufig mit Paraffin/mikrokristallinem Wachs beschichtet sind, um ein Festkleben der Bonbons zu verhindern. Auch für diese Stoffe gibt es kein gesetzliches Limit, allerdings wird seitens des BfR (Empfehlung XXV) durch Verwendungsbeschränkungen hohen Übergängen vorgebeugt. Das „Highlight“ dieser Serie war eine Packung Lakritz Bonbons, auf welchen als Folge eines Übergangs aus den Einwicklern ein Gehalt von 692 mg an Paraffinen pro kg Lakritz festgestellt wurde. Dieser Übergang entspricht nicht den Regeln für eine gute Herstellerpraxis. Die Gehalte waren viel höher als Paraffingehalte auf vergleichbar verpackten Bonbons, welche. in der Regel zwischen 10 und 30 mg/kg liegen.