Shisha-Tabak besteht aus Tabak, Melasse, Feuchthaltemitteln (Glycolen) sowie meist intensiven, exotischen Fruchtaromen und wird in Wasserpfeifen geraucht. Die Feuchthaltemittel dienen insbesondere der intensiven Rauchentwicklung. Ihr Gehalt ist in Deutschland in Wasserpfeifentabak durch die Tabakverordnung auf 5 % (in der Trockenmasse) begrenzt.

Die amtliche Kontrolle von Tabakprodukten erfolgt in Deutschland durch die Behörden und Einrichtungen, welche auch die Lebensmittelüberwachung durchführen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass in den meisten Shisha-Tabaken das Limit für Feuchthaltemittel drastisch überschritten wird. Es werden Gehalte von 50-60 % in der Trockenmasse festgestellt! Auch die ersten Proben des Jahres 2014, die dem CVUA-MEL zur Untersuchung vorgelegt wurden, waren bereits ausnahmslos zu beanstanden.

Dabei wird die Anwesenheit höherer Mengen an Feuchthaltemitteln aus toxikologischer Sicht als kritisch betrachtet. So gibt das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg an, dass Tabakfeuchthaltemittel, wie z. B. Glycerin und 1,2-Propylenglycol, Ursache der Bildung ungesättigter Aldehyde (z.B. Acrolein) und Alkylepoxide (z.B. Propylenoxid) seien (Link). Acrolein gilt als hoch giftig und schleimhautreizend.

Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unterstreicht die Bedeutung der Begrenzung des Feuchthaltemittelgehalts im Wasserpfeifentabak, weil die Mittel während des Rauchens größtenteils verdampfen und in erheblichem Maße vom Raucher aufgenommen werden können. Das Einatmen hoher Konzentrationen dieser Stoffe habe aber im Tierversuch zu Veränderungen des Zellepithels im Kehlkopf bzw. zu Reizungen der Nasenschleimhaut geführt. (Link) .

Derzeit boomt der Konsum von Shisha-Tabak. Das stellt sich so dar, dass neben dem Angebot in Shisha-Cafés vielfach auch Privatpersonen derartige Produkte aus Ursprungsländern, wie Jordanien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten, einführen. In Verdachtsfällen, wie sie derzeit generell aufgrund der üblichen Überfeuchtung mit Glycolen bestehen, können die Zollämter die Ware den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden vorführen und untersuchen lassen.