Am 22.11.2024 hatte das CVUA-MEL die Ehre und Freude die Staatsanwaltschaft Münster aus den Bereichen Wirtschaftskriminalität und Betäubungsmittelrecht zu einem gemeinsamen Austausch und Kennenlernen begrüßen zu dürfen.
Nach einer kurzen Vorstellung entwickelte sich rasch ein reger Austausch zwischen den Sachverständigen aus dem CVUA-MEL und der Staatsanwalt Münster zu allgemeinen Fragen der Gerichtsbarkeit und insbesondere zu Strafsachen, die sich aus Verstößen gegen das Lebensmittelrecht ergeben.
Weitere spannende Themen waren:
- Wie geht die Staatsanwaltschaft in den – zum Glück seltenen – Fällen vor, in denen ein Lebensmittel gesundheitsschädlich ist, wenn also z. B. Glassplitter in einer Glaskonserve vorgefunden wurden?
- Wie ist ein Gerichtsurteil aufgebaut und wo wird dieses veröffentlicht?
- Welche Erfahrungen bestehen bei der Staatsanwaltschaft mit der Legalisierung des Drogenhanfes über das Konsumcannabisgesetz? Diese Frage war von besonderem Interesse, da im CVUA-MEL auch Untersuchungen von Cannabinoiden aus der Hanfpflanze durchgeführt werden.
Die Vertreter der Staatsanwalt Münster waren gleichermaßen an den facettenreichen Aufgaben und Tätigkeiten interessiert, die in einem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt durchgeführt werden. Hierzu konnte das CVUA-MEL beispielhaft berichten, dass Verstöße bei der Verwendung von Tierarzneimitteln in der Viehhaltung zurückgegangen sind – die vorgegebenen Wartezeiten nach einer tierärztlichen Behandlung bis zur Schlachtung also eingehalten wurden.
Bei diesem ersten gemeinsamen Austausch soll es jedoch nicht bleiben. Weitere Treffen mit der Staatsanwaltschaft Münster sind in Planung.