Zwar hat das Chemische Landes- und Staatliche Veterinäruntersuchungsamt in Münster inzwischen seine Tore geschlossen (näheres siehe am Ende dieser Einleitung), dennoch sollen seine seit 15 Jahren in dieser Organisationsform durchgeführten Aktivitäten auch noch für das letzte Jahr ordnungsgemäß mit einem Bericht über diesen Zeitraum darge­stellt werden.

Das Jahr 2008 war wiederum, wie schon so viele Jahre davor, von einigen Fällen im Be­reich der Lebensmittel und der Tiergesundheit geprägt, welche die Öffentlichkeit in größe­re Unruhe versetzten. In diesem Zusammenhang musste auch das CVUA durch seine Un­tersuchungen zur Abschätzung des Ausmaßes der jeweiligen Risken beitragen. Gleich zweimal waren zahlreiche Lebensmittelproben auf einem mögliche Dioxinkontamination zu prüfen: Im Frühjahr 2008 bestand der Verdacht, dass Büffelmozzarella aus der Region Neapel mit diesem in der Bevölkerung extrem gefürchteten Stoff verunreinigt sei. Und zum Ende des Jahres rief die Regierung Irlands das von dort in die übrigen Mitgliedstaaten ge­lieferte Schweinefleisch zurück, da auch hier eine Belastung mit Dioxinen zu befürchten sei. Erfreulicherweise wurden hier in beiden Fällen keine verunreinigten Lebensmittel ent­deckt. Angesichts der sehr hohen Kosten der Dioxinuntersuchungen sollte jedoch für die Zukunft überlegt werden, ob tatsächlich gleich bei jedem Anfangsverdacht die Behörden bundesweit ausschwärmen und zahllose Proben entnehmen müssen oder andere, der jeweiligen Erkenntnislage angepasste Strategien nicht zielführender wären.

Dagegen wurde der Bedrohung vor allem der landwirtschaftlichen Nutztiere durch das Blau­zungen-Virus, die im Jahr 2007 erstmalig aufgetreten war, im Berichtsjahr äußerst erfolgreich begegnet. Während im Vorjahr noch über 30.000 Tiere an dieser Krankheit ver­endeten, konnte eine in 2008 durchgeführte Impfkampagne diese Verluste auf nahezu Null zurückdrängen. Die serologischen und molekularbiologischen Untersuchungen des CVUA, insgesamt mehr als 20.000, lieferten hierbei wertvolle Erkenntnisse über den Ausbrei­tungsgrad der Seuche. Insgesamt konnte dieses Kapitel aufgrund der sehr effizienten Tierseuchenbekämpfung durch alle beteiligten Stellen zum Ende des Jahres bis auf Weite­res geschlossen werden.

Neben diesen herausragenden Ereignissen sind aber auch einige Probleme festzustellen, die zwar keine öffentliche Aufmerksamkeit erhielten, aber aufgrund ihres langjährigen Vor­kommens als ein ständiges Ärgernis ohne durchgreifende Verbesserung bezeichnet wer­den müssen. Genannt werden können hier ein bei Milchprodukten immer wieder zu lang angesetztes Mindesthaltbarkeitsdatum. Die Produkte sind dann durch mikrobielles Wachs­tum schon deutlich vor diesem Zeitpunkt verdorben. Eine andere, häufig zu beobachtende Verbrauchertäuschung ist die Bezeichnung einer Zutat als „Vanille“, obwohl kein Extrakt aus dieser Pflanze, sondern lediglich naturidentisches Aroma verwendet wurde. Derartige Verfälschungen werden inzwischen fast schon als „Kavaliersdelikt“ gesehen, obwohl sich die Täter damit deutliche Vorteile im Wettbewerb erschleichen und die korrekt produzie­renden Hersteller aus dem Markt verdrängen. Insofern ist es durchaus im Interesse der rechtskonform arbeitenden Wirtschaftsteilnehmer, wenn die Amtliche Kontrolle ihr Augen­merk weiterhin auf derartige Verstöße richtet.

Mit Sorge muss ebenfalls gesehen werden, dass Lebensmittelimporte aus Drittstaaten in die Europäische Gemeinschaft längst nicht immer die zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher erlassenen Rechtsvorschriften erfüllen. Wenn z. B., wie im letzten Jahr vom CVUA in Amtshilfe für den Zoll festgestellt, ein Viertel der Weine aus Ländern außer­halb der EU nicht einfuhrfähig war, zeigt dies die Notwendigkeit verstärkter Kontrollen an den Außengrenzen. Nach dem „Flaschenhalsprinzip“ können sie hier auch am effektivsten durchgeführt werden. Allerdings sind die Zuständigkeiten bei der Einfuhr bisher noch nicht für alle Lebensmittelgruppen befriedigend geklärt, was nun dringend erfolgen muss.

Weiterhin bedarf die Untersuchung der Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, wie Verpackungen oder Aufbewahrungsgefäße für den Haushalt, zukünftig ein besonderes Augenmerk. Immer wieder ist festzustellen, dass von ihnen vermeidbare Mengen von unerwünschten, toxikologisch nicht unbedenklichen Stoffen auf die Lebens-mittel übergehen. Da ständig neue Substanzen als Additive Verwendung finden, muss die Analytik entsprechend Schritt halten, um sie überhaupt nachweisen zu können.

Erfreulicherweise wurde das CVUA im zurückliegenden Jahr erneut für den nächsten Fünf-Jahres-Zeitraum akkreditiert. Damit ist das Vertrauen berechtigt, dass die hier durch­geführten Untersuchungen zuverlässig sind und belastbare Ergebnisse erbringen. Die praktisch ausnahmslos erfolgreiche Teilnahme an über 60 Laborvergleichsuntersuchun­gen und Ringversuchen im letzten Jahr beweist zusätzlich die Qualität der Arbeit aller Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes.

Diese Qualität soll auch zukünftig ohne Abstriche erhalten bleiben, auch wenn das CVUA am 30. Juni 2009 aufgelöst wurde und daraus am nächsten Tag gemeinsam mit dem ehe­maligen Chemischen Untersuchungsamt des Kreises Recklinghausen (CEL) das neue „Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe“ (CVUA-MEL) als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) hervorging. Das neue Amt wird die Herausforde­rung annehmen, aufbauend auf einer soliden Basis seine Leistungsfähigkeit auszubauen und dabei die Wirtschaftlichkeit im Auge zu behalten, ganz nach dem Motto: „Das Bessere ist der Feind des Guten!“

Für ihren großen und erfolgreichen Einsatz für die Ziele des Verbraucher- und des Tier­schutzes im letzten, aber auch in den zurückliegenden Jahren, aber auch für ihre offene, konstruktive Bereitschaft zum Neuanfang in einer für sie doch ungewohnten Amtsstruktur danke ich allen Kolleginnen und Kollegen im CVUA und im CEL ganz besonders. Ebenso gebührt allen anderen außerhalb der beiden Ämter, die den Aufbau des CVUA-MEL inten­siv unterstützt haben, dafür ein großer Dank.

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