Untersuchung
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Analytik
In unseren Laboratorien werden Untersuchungen auf Dioxine, Schwermetalle, Tierarzneimittel, Pflanzenschutzmittel und andere Stoffe durchgeführt.
Bedarfsgegenstände
Neben Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen werden im CVUA-MEL auch Bedarfsgegenstände untersucht. Was sind Bedarfsgegenstände? Dieser Begriff umfasst eine breite Produktpalette. Man stelle sich einen Gang durch ein Kaufhaus vor. Dort gibt es eine Lebensmittelabteilung, hier eine Abteilung für kosmetische Mittel. Beinahe alle anderen angebotenen Produkte sind Bedarfsgegenstände. Und doch reicht das Angebot eines Kaufhauses nicht aus, um diesen Begriff umfassend zu beschreiben. Weitere Bedarfsgegenstände befinden sich beispielsweise in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben, Piercing-Studios oder Sex-Shops.
Lebensmittel
Das CVUA-MEL untersucht Proben von Lebensmitteln im Auftrag der Kreise und kreisfreien Städte, des Landes NRW oder des Bundes auf Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen (u.a. Lebensmittelgesetz, Eichgesetz, Chemikaliengesetz), um die Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Schäden oder Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.
Tiergesundheit
Im Fachbereich Tiergesundheit werden Tierkörper, Organe, Blut-, Kot-, Milch- und sonstige Proben auf vielfältige Weise untersucht.
Neben Bestandsuntersuchungen oder Einzeltieruntersuchungen steht auch das öffentliche Interesse in diesem Fachbereich an vorderer Stelle: z. B. bei der Diagnostik oder dem Ausschluss von Tierseuchen und Tierkrankheiten; bei Untersuchungen auf Erkrankungen, die auch auf den Menschen übertragbar sind, den sog. Zoonosen; bei Tierschutzfällen; bei Untersuchungen von Tierbeständen, die gesunde Lebensmittel produzieren sollen (Stichwort „farm to fork“ oder „from stable to table“).
Willkommen
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Herzlich willkommen auf der Webseite des CVUA-MEL!
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland – Emscher – Lippe ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit seinen Standorten in Münster und Recklinghausen. Träger der Anstalt sind die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirkes Münster und das Land Nordrhein-Westfalen. Zu unseren Aufgaben gehören die Erhaltung der Tiergesundheit und der Schutz des Verbrauchers vor Täuschung, Irreführung und gesundheitlicher Gefährdung.
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