Laut EU-Spirituosenverordnung sind Spirituosen alkoholhaltige Getränke, die durch Vergären landwirtschaftlicher Rohstoffe, z.B. Getreide oder Früchte, und anschließender Destillation gewonnen werden. Sie weisen mindestens 15 % vol. Alkohol auf. Neben dieser allgemeinen Definition sind Spirituosen in 46 verschiedene Kategorien unterteilt. Diese legen Kriterien zur Charakterisierung und zur Abgrenzung bestimmter Produkte des Spirituosensektors fest (z.B. für die Kategorien Rum, Whisky, Wodka, Likör, Eierlikör).

Weiterhin werden Spirituosen mit bestimmten geografischen Angaben unter Schutz gestellt. Hierbei handelt es sich um Produkte, die aus bestimmten Ländern oder Regionen stammen. Ihre Qualität, ein bestimmtes Ansehen oder sonstiges Merkmal ist auf diesen geografischen Ursprung zurückzuführen. Beispiele: Münsterländer Korn, Grappa, Scotch Whisky, Calvados, Svensk Aquavit, Rheinberger Kräuter (auch bekannt als Underberg), Cassis de Dijon.

Charakteristika für diese Produkte mit geografischen Angaben sind in sog. technischen Unterlagen festgelegt, von denen viele z.Z. noch der EU-Kommission zur Überprüfung vorliegen. Die für deutsche Produkte erstellten technischen Unterlagen sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE, www.ble.de) einsehbar.

Alkoholhaltige Mischgetränke auf Spirituosenbasis

Die vielfältige Gruppe der alkoholhaltigen Mischgetränke auf Spirituosenbasis (< 15 % vol.) oder „Alkopops“ (< 10 % vol.), wie z.B. „Gin Tonic“, „Whisky Cola“, „Wodka Energy“, gehören definitionsgemäß nicht zu den Spirituosen. Sie werden jedoch im Rahmen der Spirituosenanalytik auch überprüft.

Was wird untersucht?

Die Untersuchung umfasst neben der Begutachtung der Kennzeichnung und Aufmachung die sensorische Prüfung (Sinnenprüfung) sowie insbesondere die chemisch-physikalische Analyse und ggf. eine mikrobiologische Untersuchung.

Die chemisch-physikalische Untersuchung dient u.a.

  • der Analyse bestimmter Qualitätsmerkmale und spezifischer Inhaltsstoffe, z.B. Alkoholgehalt, Gärungsnebenbestandteile, Zucker
  • dem Nachweis toxikologisch nicht unbedenklicher Inhaltsstoffe und Kontaminanten, z.B. Methanol, Ethylcarbamat
  • der Prüfung auf Zusatzstoffe und Aromen
  • dem Nachweis der Authentizität, z.B. Verschnitt mit Fremdalkohol

Die Sinnenprüfung soll Aufschluss darüber geben, ob ein Erzeugnis die produkttypische Beschaffenheit aufweist, nicht verdorben und frei von sonstigen Abweichungen, Fehlern und Verunreinigungen ist.

Bei der Begutachtung von Kennzeichnung und Aufmachung wird insbesondere überprüft, ob verpflichtende Kennzeichnungselemente vorhanden und Vorgaben über Schriftgrößen und Darstellungsformen eingehalten sind und/oder ob eine Irreführung oder Täuschung der Verbraucher vorliegt.

Eine mikrobiologische Untersuchung erfolgt aufgrund des hohen Alkoholgehaltes risikoorientiert, also in der Regel nur dann, wenn während der sensorischen Prüfung ein Hinweis auf einen mikrobiellen Verderb festgestellt wird, mikrobiell anfällige Rohstoffe eingesetzt werden (z.B. bei Eierlikör) oder Kenntnisse über eine nicht ausreichend hygienische Herstellung vorliegen. 

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